Was ist die KEV?
Am 23. März 2007 hat das Parlament im Zuge der Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auch das Energiegesetz (EnG) revidiert. Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 GWh zu erhöhen. Es enthält dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Jährlich sollen dafür rund 247 Millionen Franken für die Abgeltung der Differenz zwischen der Vergütung und dem Marktpreis zur Verfügung stehen.
Welche Technologien profitieren von der KEV?
- Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW)
- Photovoltaik
- Windenergie
- Geothermie
- Biomasse
Welche Anlagen profitieren?
Von der Einspeisevergütung können Anlagen profitieren, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind.
Wo kann ich meine Anlage für die KEV anmelden?
Die Anmeldung für solche Anlagen erfolgt bei der nationalen Netzgesellschaft (swissgrid). swissgrid führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch. Anmeldungen für die KEV werden seit dem 1. Mai 2008 mittels offiziellen Anmeldeformulars entgegengenommen.
Anmeldeverfahren Swissgrid: Klicken Sie hier.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Besuchen Sie die Website des Bundesamtes für Energie.